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Hamburger Ratsmusik

"Hamburger Ratsmusik war der Name einer offiziellen musikalischen Einrichtung im Hamburg des Barock. Damals leistete sich die norddeutsche Händlerstadt unter dem Motto „Gott zu Ehren und Hamburg zur Lust, Ergötzlichkeit und Nutz“ ein Ensemble, das den im Süden Deutschlands üblichen Hofkapellen gleichwertig gegenüberstehen sollte; wichtig war hierbei auch, zu zeigen, dass das Bürgertum es durchaus auch in Sachen Kunstförderung mit dem Feudalsystem aufnehmen konnte. Ähnliche Ensembles gab es auch in anderen deutschen Städten, darunter Lübeck. Ratsmusik war dabei ein allgemeiner Ausdruck, der während jener Zeit diese von den Ratsherren geförderte Musik von der Hausmusik, dem bürgerlichen Musizieren zu Hause, abheben sollte." - (de.wikipedia.org 11.12.2020)

Über Objekte bestehende Beziehungen zu Personen oder Körperschaften

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[Person-Körperschaft-Bezug] Hamburger Ratsmusik