"Unter Kirchenstrafen (disciplinae ecclesiasticae) werden Sanktionen gegenüber Laien und Klerikern verstanden, die die römisch-katholische Kirche verhängt, um straffällig gewordene Gläubige durch Strafmittel zurechtzuweisen.
Die Kirchenstrafen sind im ...
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6. Buch des Codex Iuris Canonici (CIC) geregelt (seit 1983 in den cann. 1311–1399).
Davon zu unterscheiden sind die kirchlichen Disziplinarmaßnahmen ohne Strafcharakter wie die Amtsenthebung." - (de.wikipedia.org 16.05.2021)