"Öffentliche Bibliotheken werden im Bibliothekswesen gemeinhin als öffentlich zugängliche Bibliotheken mit einem Angebot an Beständen und Dienstleistungen für die allgemeine Bevölkerung verstanden und damit von den ...
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meist ebenfalls öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Bibliotheken unterschieden. In Deutschland dienen öffentliche Bibliotheken nach Artikel 5 (1) GG der allgemeinen Bildung und Informationsversorgung und als kulturelle Einrichtung für die Freizeitgestaltung aller Bürger." - (de.wikipedia.org 30.11.2019)