Gutsbezirke (in Österreich historisch Gutsgebiet) waren den Landgemeinden vergleichbare kommunale Einheiten. Im Gutsbezirk gab es jedoch keine Gemeindevertretung. Vielmehr wurden sie vom jeweiligen Gutsbesitzer verwaltet. Alle ...
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öffentlichen Rechte und Pflichten trafen sich daher in seiner oder ihrer Person. Gutsbezirke gibt es heute noch in etlichen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, häufig sind es unbewohnte große Staatswaldungen, Truppenübungsplätze o. Ä. Amtlich heißen sie häufig jedoch gemeindefreie Gebiete.