"Ein Rittergut (lat. praedium nobilium sive equestrium) war ein Besitz, mit dem durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht Vorrechte des Eigentümers, insbesondere Steuerbefreiungen, die Kanzleifähigkeit und die Landtagsfähigkeit, ...
[Mehr lesen]
verbunden waren." - (de.wikipedia.org 20.11.2019)