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Marinus van der Lubbe (1909-1934)

Marinus van der Lubbe (* 13. Januar 1909 in Leiden, Niederlande; † 10. Januar 1934 in Leipzig) war ein politisch links orientierter niederländischer Arbeiter, der am 27. Februar 1933 im brennenden Reichstagsgebäude in Berlin festgenommen wurde. Vor der Polizei legte er ein Geständnis über die Brandstiftung ab, in dem er angab, der alleinige Brandstifter gewesen zu sein. Dies wiederholte er auch als einer der Angeklagten im Reichstagsbrandprozess, der im September 1933 begann. Am 23. Dezember 1933 wurde van der Lubbe auf der Basis eines nach ihm benannten Gesetzes wegen „Hochverrats in Tateinheit mit vorsätzlicher Brandstiftung“ durch das Reichsgericht in Leipzig zum Tode verurteilt; das Urteil wurde knapp drei Wochen später vollstreckt. Von 1967 bis 1983 wurde das Urteil von bundesdeutschen Gerichten mehrfach abgemildert, für ungültig erklärt oder in veränderter Form wieder bestätigt. Im Dezember 2007 wurde es auf der Grundlage des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege von 1998 endgültig aufgehoben.

Über Objekte bestehende Beziehungen zu Personen oder Körperschaften

(Die linke Spalte beschreibt die Beziehungen des aufgerufenen Akteurs zu Objekten der rechten Spalte. In der mittleren Spalte finden Sie andere Akteure in Beziehung zu diesen Objekten.)

Wurde erwähnt Marinus van der Lubbe (1909-1934)
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