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Kaiserliches Patentamt Berlin

Am 25. Mai 1877 wurde das erste einheitliche deutsche Patentgesetz erlassen, welches auch die Einrichtung einer Behörde vorsah, die Patente vergeben sollte. Auf dieser Grundlage wurde am 1. Juli 1877 als erste deutsche Patentbehörde das Kaiserliche Patentamt in Berlin gegründet. (wikipedia 02.08.2013: http://de.wikipedia.org/wiki/Kaiserliches_Patentamt#Geschichte)

Über Objekte bestehende Beziehungen zu Personen oder Körperschaften

(Die linke Spalte beschreibt die Beziehungen des aufgerufenen Akteurs zu Objekten der rechten Spalte. In der mittleren Spalte finden Sie andere Akteure in Beziehung zu diesen Objekten.)

Ausgefertigt Kaiserliches Patentamt Berlin

[Person-Körperschaft-Bezug] Kaiserliches Patentamt Berlin