"Als Reichsburg wird eine Burg bezeichnet, die zum Reichsgut gehörte, also dem Königsgut der römisch-deutschen Wahlkönige oder Kaiser, nicht aber zu deren privatem Hausgut. Mit dem ...
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Tod des jeweiligen Königs fielen sie folglich nicht an dessen Privaterben, sondern an seinen Nachfolger im Amt." - (de.wikipedia.org 20.11.2019)