VS: Notgeld der Stadt Burg;
Zwanzig Milliarden Mark;
Bis auf weiteres gültig im Kreise Jerichow I.
Der Ablauf der Gültigkeit des Notgeldes wird amtlich bekanntgegeben,
Burg, den 27. Oktober 1923;
Der Magistrat, hdschr. Uschr;
RS: 20 Milliarden 20;
Wer Notgeld nachmacht oder verfälscht oder nachgemachtes oder verfälschtes sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus bestraft.;
lks. Stadtwappen - Magistrat der Stadt Burg;
re. Stempel "Kreisausschuss des Kreises Jerichow I";
Nr. 15474.
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