VS: Zehn Mark,
Ersatzgeld;
Mansfeldschen Kupferschiefer bauenden Gewerkschaft in Eisleben;
Mit Genehmigung des Königl. Preußischen Handelsministeriums;
Gültig bis 31. Januar 1919;
Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Pflicht zur Wiedereinlösung;
10 M;
Nr. B ?37849;
RS: 10;
Dieser Schein wird w[iederei]ngelöst, wenn
die Ecke, die die Nummer [trägt] unversehrt ist;
vertikal lks. u. re. : Wer dieses Ersatzgeld nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachtes oder verfälschtes sich beschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus bestraft.
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