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Museum Wolmirstedt Archivalien [A_2031]
Erläuterungen zur Arbeitsstatistik der Schulverwaltung (Museum Wolmirstedt RR-F)
Herkunft/Rechte: Museum Wolmirstedt (RR-F)
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Erläuterungen zur Arbeitsstatistik der Schulverwaltung

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Beschreibung

Papier im Hochformate, beidseitig bedruckt.
Bekanntmachungen definiert einzelne Punkte zur Erarbeitung und Erfassung einer Statistik für die Schuldverwaltunge.
Inhalt:
"Soziale Herkunft der Lehrkräfte (I) - Sämtliche hauptamtliche Lehrkräfte werden nach den Berufen der Eltern eingeordnet. Zum Schluß werden lediglich die Neulehrer noch einmal herausgegrifefn und neu aufgegliedert, diesmal nach den eigenen, vor dem Eintritt in den Schuldienst ausgeübten Berufen. Wegen des in vielen Fällen bedeutsamen Berufswechsels im Jahre 1945 sind alle Angaben doppelt zu machen, und zwar einmal nach der vor 1945, zum anderen nach der nach 1945 ausgeübten Tätigkeit des Vaters bzw. der Mutter. Jede Spalte "vor 45" hat also mit der zugehörigen Nachbarspalte "nach 45" die Summe gemeinsam, während die Einzelangaben in jeder zeile unter Umständen voneinander abweichen können. (Bei den früheren eigenen Berufen der Neulehrer nru eine Angabe). Gleichzeitig werden die Lehrkräfte, die ihre Lehrerausbildung vor 1945 abgeschlossen bzw. mindestens vor 1945 die 1. Prüfung abgelegt hatten. Neulehrer sind im Gegensatz hierzu alle Lehrkräfte mit behelfsmäßiger Kursausbildung nach 1945 oder ohne pädagogische Ausbildung, unabhängig von der Dauer des Kursus und den bereits abgelegten Prüfungen, d. h. auch nach der 2. Prüfung verbleibt der Betreffende in der Gruppe der Neulehrer. Der neue akademische Lehrernachwusch aus den Universitäten und Hochschulen zählt unter "Lehrer aus Pädagogischen Fakultäten nach 1945". Die Summe der drei Gruppen muß in der Zeile "insgesamt" auf die in der Schulstatistik des Statistischen Zentralamtes angegebene Lehrerzahl führen. Bei der Angabe der eigenen Beruf ist die Summe um die Zahl der Neulehrer ohne vorherige Berufstätigkeit kleiner als die Summe der Spalter "Neulehrer". Die soziale Gliederung ist bei den Oberschülern und bei den Schülern der berufsbildenden Schulen erst für die Gesamtheit aller Schüler, dann noch einmal für die Anfangsklasse (Förder- und 9. Klasse der Oberschulen, 1. Klasse bzw. 1. Semester der berufsbildenden Schulden) allein herzustellen.
Sonderschulbedürftige Kinder (III) - Als "sonderschulbedürftig" gelten nur die Kinder, für die der Arzt die Unterbringung in einer Sonderschule empfohlen hat oder mit großer Wahrscheinlichkeit empfehlen würde, also nicht etwa alle irgendwie behinderten Kinder (z. B. Brillenträger).
Unterrichtsausfälle (IV) - Die Eintragungen sind entweder in der 1. oder 2. Zeile (ländlich oder städtisch) zu machen. Maßgebend für diese Unterscheidung ist nicht die Ortszugehörigkeit (Verwaltungsform der Gemeinde), sondern der Charakter der Schule. Dabei sind solche Schulen als "ländlich" zu bezeichnen, in denen mindestens zwei Drittel aller Schüler aus der ländlichen Umgegend stammen. Die Fragestellung erfaßt zunächst die Jahressumme der Ausfalltage, an denen die ganze Schule geschlossen wurde, sodann die Ausfalltage einzelener Klassen (ohne Gliederung nach Gründen) und schließlich die Jahressumme der darüber hinaus ausgefallenen Einzelstunden. Allein die beiden letzten Fragen nach den durch Schichtunterricht bedingten Stundenausfällen beziehen sich, da es sich um regelmäßig wiederkehrende Ausfälle handelt, auf den Wochenplan der Schüler im Vergleich mit der vorgeschriebenen Stundentafel und der üblichen Stundendauer. Hierbei sind die evtl. regelmäßigen Minutenkürzungen der Stunde auf "Ausfallstunden pro Woche" umzurechnen.
Wahlfächer (V) - Die Gliederung soll sämtlich Wahlfächer enthalten, also auch die evtl. zweiten und ritten. Demnach unterscheidet sich die Summenzeile von der Zeilte "insgesamt" auf Grund der Mehrfachzählung für die Anwärter mit zwei und drei Wahlfächern.
Schichtunterricht (VI) - liegt vor, wenn der Hauptunterricht infolge von Raumnot (nicht auf Grund von Lehrermangel oder Organisation des Gruppenunterrichts) nicht für die ganze Schule zur gleichen Tageszeit erteilt werden kann, sondern die vorhandenen Räume durch zeitliche Verlegung des Unterrichts für bestimmte Klassen doppelt oder mehrfach belegt werden müssen.
Internate (IX) - sind Einrichtungen, in denen Schüler einer bestimmten Grund- oder Oberschule zu einer Wohngemeinschaft zusammengefaßt sind. Schülerheim für Grund- und Oberschüler sind Nur-Wohngemeinschaften, von denen aus die Schüler verschiedene Schulen des Ortes besuchen. Diese Heime werden hier nicht erfaßt, weil die Meldung nicht von einer bestimmten Schule aus gemacht werden kann, sie werden in der Kinderheimstatistik unter "allgemeine Kinderheime" geführt. Hier zu melden sind dagegen - trotz ihres nochmaligen Erscheinens in der "Kinderheimstatistik" - alle Heime für Sonderschüler (einschließlich Hilfsschüler) einer bestimmten Sonderschule.
Qualifikation der Lehrkräfte an Sonderschulen (X) - Von der dritten Zeile ab sind nur die Lehrkräfte ohne Sonderschulausbildung weiter zu gliedern. Dasselbe gilt sinngemäß bei der Zählung ihrer Wochenstunden.
Lehreranforderungen (XV) - sollen hier ohne Rücksicht auf den Stellenplan, nur im Hinblick auf die Erfüllung des Stundensolls gestellt werden, um einen Überblick über den Bedarf der einzelnen Schulen zu gewinnen. Auch die evtl. notwendige Teilung überbesetzer Klassen ist hier zu bedenken. (Nur für berufsbildende Schulen): Außer der Anforderung selbst ist die Zahl der Wochenstunden angzugeben, mit denen die angeforderten Kräfte beschäftigt werden sollen, um die personellen Anforderungen des Kreises in bezug auf nebenamtliche und nebenberufliche Kräft überblicken zu können.
Fremdsprachlicher Unterricht (XVI) - Aufgesetzte 9. Grundschulklassen werden bei Klasse VIII mitgezählt. Klassen, die ständig oder nur im Sprachunterricht (evtl. nur für eine bestimmte Sprache) vereinigt sind, gehören in die Spalte "komb.". (Nur für Oberschulen): Die Zahl der Schüler ohne russischen Unterricht wied in der nächsten Zeile (ohne jeden Sprachunterricht) noch einmal berücksichtigt, sofern diese Schüler auch keine andere Sprache erlernen.
Schüler- und Lehrerbüchereien (XVIII) - Unter "vorhandene Bücher" werden die Bände, nicht die Werke gezählt; d. h. eine Erzählung in 2 Bänden zählt als 2 Bände. Beispiel: Goethe, Dichtung und Wahrheit, Ausgabe in 2 Bänden zählt als 2 Bände. Gegenbeispiel: Goethe, Dichtung und Wahrheit, 2 Bücher in einem Band zusammen zahlen als 1 Band.".

Material/Technik

Papier / Druck

Maße

L: 29,8 x B: 21 cm

Karte
Wurde genutzt Wurde genutzt
1950
Kreis Wolmirstedt (1945-1952)
Gedruckt Gedruckt
1950
Deutsche Demokratische Republik (DDR)
1949 1952
Museum Wolmirstedt

Objekt aus: Museum Wolmirstedt

Das Wolmirstedter Museum wurde 1927 gegründet und befindet sich seit 1981 in einer teilweise ausgebauten Bruchsteinscheune auf der Schlossdomäne,...

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