Schwarz-Weiß-Druck im Querformat mit folgendem Text:
"Antrag auf Erlaubnis zum Schlachten // eines // ... // ausschließlich für den eigenen Wirtschaftsbedarf // des Tierhalters. // Genaues Lebendgewicht des Schlachttieres : ... kg // Zahl der Wirtschaftsangehörigen : ... Personen. // Tag der letzten Schlachtung ... // Bestand an Fleisch oder Fleischwaren, auch Räucher- // waren in kg: ... // ... // Die Richtigkeit vorstehender Angaben versichere ich // hiermit an Eidesstatt. // ..., den ... 1916 // Name ... // u. Stand ... // des Antragssteller.", daneben auf der linken Seite des Dokuments: "Die Richtigkeit nebenstehender Angaben bestätigt. // Ich habe mich von dem Bestande an Fleisch und // Fleischwaren durch Inaugenscheinnahmen überzeugt. // ..., den ... 1916 // Salzwedel, den / 1916. // 1. Genehmigung ausfertigen und absenden. // 2. Buchen in der Kontroll-Liste. // 3. Ablehnen. // Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses".
[Wegen der Knappheit von Lebensmittel während des Ersten Weltkrieges, ist es nicht mehr erlaubt, nach eigenem Ermessen eigene Nutztiere zu schlachten. Es ist eine entsprechende Genehmigung einzuholen.]
Objekt zweifach vorhanden.
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