Papier im Querformat einseitig bedruckt und beschrieben.
Formularvordruck, der an den entsprechenden Stellen mit Bleistift und Tinte mit den persönlichen Angaben des Steuerpflichtigen ergänzt wurde.
Inhalt: Das Gemeindemitglied Hans Freimann, wohnhaft in der Reithbahnstraße in Wolmirstedt und Inhaber der Bäckerei Freimann muss für das Jahr 1932 Kirchgeld (Kirchensteuer) in Höhe von 3 Reichsmark entrichten. Der Kirchensteuerbescheid wurde ihm am 10. August 1934 zugestellt.
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