museum-digitalsachsen-anhalt
STRG + Y
de
Museum Wolmirstedt Archivalien [A_3170]
Vermögenssteuerbescheid für Otto Drebenstedt für das Jahr 1949, 22. Juli 1949 (Museum Wolmirstedt RR-F)
Herkunft/Rechte: Museum Wolmirstedt (RR-F)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Vermögenssteuerbescheid für Otto Drebenstedt für das Jahr 1949, 22. Juli 1949

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Papier im A4-Hochformat beidseitig bedruckt und beschrieben.
Formularvordruck für einen Vermögenssteuerbescheid, der die Steuerfestsetzung, Erläuterungen, die Berechnung und Fesetzung der Vermögenssteuer, Abweichungen von der Vermögenserklärung und die Zahlungsanforderung und Abrechnung erläutert.
Der Vermögenssteuerbescheid wurde vom Finanzamt Wolmirstedt für den Landwirt Otto Drebenstedt aus Irxleben am 22. Juli 1949 erstellt. Insgesamt wird das zu versteuernde Vermögen auf 7000 Reichsmark und die so zu entrichtende Steuer auf 95 Reichsmark festgesetzt.
Dem Steuerbescheid liegt eine Neuveranlagung zu Grunde. Diese wurde notwendig, da sich das Vermögen des Landwirtes durch eine Hypothekenforderungen an den Gastwirt Gerh. Sterd (?) in Brandenburg an der Havel erhöhrt hat.

Material/Technik

Papier, Tinte / Druck, Handschrift, Stempelabdruck

Maße

L: 29,6 cm x B: 20,9 cm

Karte
Empfangen Empfangen
1949
Otto Drebenstedt
Irxleben
Ausgefertigt Ausgefertigt
1949
Finanzamt Wolmirstedt
Wolmirstedt
Gedruckt Gedruckt
1949
Druckerei M. Rummel (Halle/Saale)
Halle (Saale)
1948 1951
Museum Wolmirstedt

Objekt aus: Museum Wolmirstedt

Das Wolmirstedter Museum wurde 1927 gegründet und befindet sich seit 1981 in einer teilweise ausgebauten Bruchsteinscheune auf der Schlossdomäne,...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.