museum-digitalsachsen-anhalt
STRG + Y
de
Museum Wolmirstedt Archivalien [A_3208]
Abschrift eines Rundschreiben zum Viehhüten an sämtliche Schulzen, 31. August 1832 (Museum Wolmirstedt RR-F)
Herkunft/Rechte: Museum Wolmirstedt (RR-F)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Rundschreiben zum Viehhüten an sämtliche Schulzen, 31. August 1832

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Beidseitig mit schwarzer Tinte beschriebendes Blatt.
Inhalt: Abschrift eines Rundschreibens des Wolmirstedter Landrats Johann von Froreich an alle Schulzen des Landkreise bezüglich der Einhaltung der Vorschriften zum Viehhüten.
Text: "Abschrift // Circulare // An sammtliche Herrn Schulzen //
Vorkommene Fälle laßen mich annehmen, daß das Einzelhüten // des Viehes nach hier und da zum Nachtheil der Felder statthat, und // daß besonders da wo Separation stattgefunden, die Grundbesitzer // um unbedingtes Recht zu haben vermeinen, auf ihren Abfindungen // einzeln zu hüten. //
Das Cultur Edict von 14. Sep[tem]b[e]r 1811 welches früherer Bestimmung // zu Folge auch in den Provinzen disseits der Elbe in allen Puncten // Anwendung findet, in welchen nicht spätern abändernde Bestimmungen // gegeben, verbietet das Einzelhüten in allgemeinen und die Bestimm- // ung von 22t[en] Nov[em]b[e]r 1828 / Amtsblatte page 274 / sagt aus drücklich, // daß es nachdem die Gemeinheits Theilungs Ordnung des Einzelhüten // nur mit specieller Genehmigung der Local und Kreis Polÿzei // Behörde statt haben können in denen Hände die Ordnung zur // zweckmäßigen und unschädlichen Benutzung der Hütungsberech- // tigungen gelegt werden. Die Ortsbehörden werden, um den Einwohnern in Erinnerung bringen, // daß das Einzelhüten bei Strafe, die Hindurch von 1 bis 5 Taler festgesetzt // wird verboten, daß wenn jedoch Local Verhältnisse solches wünschens // werth und zulässig machen, die Inte[re]ssenten die polÿzeilichen Erlaub- // niss dazu durch die Ortsbehörde schriftlich hier nachzusuchen haben, damit // die Zulässigkeit unmittelbar oder mittelbar durch die Ortsbehörde // von hieraus geprüft und darnach das Einzelhüten versagt oder nach- // gelassen werden kann. // Bevorworten muß ich, daß die Genehmigung nur in sofern erfolgen // wird, als die Sicherheit der Felder mit dem Antrage bestehen // kann z.[um] B.[eispiel] wenn einzelne Weiderevier durch gehörige Graben, oder /// Zäune geschlossen werden sollen, oder das Vieh an Stricken // dahingeführt und am Stricken befestigt auf den einzelne Revie[r]- // weiden soll und wenn überhaupt die Einrichtung so gemacht // werden soll, dass eine genügende Controlle durch den Feld- // wächter möglich. // Die Ortsbehörden haben sich daher in ihrm Berichte, womit // sie die Anträge der Int[e]ressenten hier zur Sache beneigen, über // die Art der Sicherstellung der Felder zugleich auszulassen, so wie // über die Möglichkeit der Controllen. // Wolmirstedt d.[en] 31t[en] Aug[ust] 1832. // der Landrath // v:[on] Froreich.".

Material/Technik

Papier, Tinte / Handschrift

Maße

L: 34 cm x 20,5 cm

Museum Wolmirstedt

Objekt aus: Museum Wolmirstedt

Das Wolmirstedter Museum wurde 1927 gegründet und befindet sich seit 1981 in einer teilweise ausgebauten Bruchsteinscheune auf der Schlossdomäne,...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.