Ausweis Nr.10734
Gültig: 31. März - 30. April 1945
ausgestellt: 19.03.1945
Auf der Rückseite ist folgender Hinweis aufgedruckt:
Sämtliche Werksausweise und die Kennmarke sind bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem Aussteller unaufgefordert zurückzugeben.
Die Rückgabepflicht ist ein Gebot der Reichsregierung im Sinne des §925 RSTGB.
Nichtbefolgung ist strafbar.
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