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Kreismuseum Bitterfeld Archiv Synthetische Edelsteinproduktion / SE [SE 32]
Arbeitsordnung des VEB CKB (Kreismuseum Bitterfeld CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Kreismuseum Bitterfeld (CC BY-NC-SA)
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Arbeitsordnung des VEB CKB

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Beschreibung

Arbeitsordnung des VEB Chemiekombinat Bitterfeld/Stammbetrieb. Ordnung stammt aus dem Bereich P17W Edelsteine. Es gibt die Grundsatzordnung Nr. 1779 wieder und besaß ihre Gültigkeit ab dem 1. Januar 1979. Damit trat die bis dahin gültige Arbeitsordung des VEB CKB vom 1. August 1972 außer Kraft.

Gliederung der Arbeitsordnung:

1. Grundsätze
2. Leitung des Stammbetriebes
3. Begründung, Änderung und Auflösung des Arbeitsverhältnisses
4. Aurbeitsaufgaben und Arbeitspflichten
5. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gewährleistung von OSSD
5. Arbeitszeit, Lohnzahlung, Urlaub und freistellung
7. Qualifizierung
8. Auszeichnung
9. Nutzung betrieblicher Einrichtungen
10. Disziplinarische Verantworlichkeit
11. Materielle Verantworlichkeit der Werktätigen, Schadenersatzleistungen des Stammbetriebes
12. Sicherung der Gesetzlichkeit
13. Schlußbestimmungen

Unterzeichnet wurde die Arbeitsordnung am 27. Dezember 1978 vom Kreisvorstand IG Chemie, Glas und Keramik, und Heinz Schwarz, dem Generaldirektor des VEB CKB.

Material/Technik

Druck

Maße

14,3 x 20,2 cm (A5)

Karte
Hergestellt Hergestellt
1978
VEB Chemiekombinat Bitterfeld (CKB)
Bitterfeld
Unterzeichnet Unterzeichnet
1978
Heinz Schwarz
Bitterfeld
1977 1980
Kreismuseum Bitterfeld

Objekt aus: Kreismuseum Bitterfeld

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