LECTURIS
Salutem a Salutis.
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SALVATORE
Nachdem vor kurtz verwichenen Tagen Johann Rößeler Richter und Einwohner in Wenden [Inwenden] zu meinen Kirchspiel gehörig, zu mir in mein Pfarr Hauß kommen, und mir vorgetragen, waß maßen seine Tochter Cattharina, in seinen und anderer erbahren Männer und Weiber Gegenwart in ein christliches Ehegelöbniß sich eingelaßen, und zwart mit den ehrsamen Junggesellen Johann Michael Haynen[?] Bornknecht in Thale. Andreas Haynen[?] in Halle auf den Strohhofe Einwohners oder Bürgers eheleiblichen Sohne.
Sie wehren auch sämbtlich beydeseits gesonnen, solch angefangenes christliches Eh= und Ehrenwerck zu vollziehen[.]
Nachdem aber Sie sich erinnert, daß Sie zu Außführung solches werckes nicht allein die nach unser Königl. Magdeburgischen Kirchenordnung bestimmten drey Proclamationes, wie auch daß so genante Testimonium und Zeügnüß ihres (der Braut) Herkommens halber höchst[?] benötiget wehren, daher sie auch mich um beydes außzufertigen, ehrenfreündlich gebeten.
Wie nun dießes Suchen ich billich erkant, alß habe ich keine rechtmäßige Uhrsache ersehen, ihnen solches abzuschlagen, sondern ich attestire hirmit daß gemeldete Cattharina auß einer reinen Ehe gezeüget und gebohren seÿ, sintemahl ihr Vater ist obgedachter Johann Rößeler Richter und Einwohner in wenden, und die Mutter Frau Christina Fügnerin[?] von Wurp, numehr seelig.
Dieße beyde Eltern, wie sie an sich[?] halten[?] ein gut Christenthum geführet, alßo haben sie auch ihre Kinder und alßo auch diese Cattharinam wohlerzogen, zu allen guten gehalten, zur Gottesfurcht angeführet, biß sie entlich in so weit erwachsen und zu ihren Verstande kommen daß sie ihr Brot unter guten Leüten gesuchet und in Halle etliche Jahre gefunden alwo es auch dahin kommen, daß ihr Gott eine anständige Heyrath gewießen hat, so ist mir auch alhir in meinen Kirchspiel nichts bewust, daß Sie mit iemand anders verlobet und versprochen sey, und wann es an Seiten des Bräutigams dergleichen Bewandtnüß hat, können dieße Contrahenten wo und an welchen Orte Sie es verlangen, sicherlich copuliret und getrauet werden.
Waß aber die Proclamation anbelanget, so habe ich den Begehren noch am abgewichenen 3ten Ostertage daß erste mahl solche ergehen laßen[.]
Die folgenden beyden Sontage werden dieselben auch erfolgen.
Habe dießen offenen Schein nicht allein eigenhändig schreiben und unterschreiben, sondern auch mit meinen gewöhnlichen Hand Siegel bedrucken wollen. Gott als Stiffter deß Heiligen Ehestandes wolle diesen beyden Personen vollends zusammen helffen, seinen Seegen über sie außschütten daß sie ihre Ehe wohl glücklich und seelig führen und schließen mögen, um Jesu Christi unsres Seelen Bräutigams willen. Amen.
Gegeben Opien den 23 April: 1710.
Johann Gottfried Taust
Pred[iger]. Daselbst p. L. C. [kaiserlich gekrönter Poet] Mpp.
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