museum-digitalsachsen-anhalt
STRG + Y
de
Museum Wolmirstedt Archivalien [A_3427]
Grundbuchauszug für Erich Kollecker, 27. August 1952 (Museum Wolmirstedt RR-F)
Herkunft/Rechte: Museum Wolmirstedt / Museum Wolmirstedt (RR-F)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Grundbuchauszug für Erich Kollecker, 27. August 1952

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Blatt Papier im A5-Querformat einseitig bedruckt und beschrieben.
Pause (Kopie) einer Bekanntmachung des Amtsgerichts Wolmirstedt vom 27.08.1952. Auf dem Blatt 1823, Band 47 des Grundbuches von Wolmirstedt wird Schuhmachermeister Erich Kollecker als neuer Eigentümer eines Gartens im Küchenhorn (Gemarkung Wolmirstedt, Flur 6, Flurstück 91/10, Größe 5, 98 a) eingetragen. Ehemaliger Eigentümer des Gartengrundstückes ist der Rentner Georg Heuer, wohnhaft in Farsleber Straße 21, Wolmirstedt. Die Eintragung nahm der Justiz-Angestellte Kramer entgegen.

Material/Technik

Papier, Tinte / Kopie, Handschrift

Maße

L: 19,5 cm x B: 20,9 cm

Links/Dokumente

Karte
Empfangen Empfangen
1952
Friedrich Karl Erich Kollecker
Wolmirstedt
Ausgefertigt Ausgefertigt
1952
Amtsgericht Wolmirstedt
Wolmirstedt
1951 1954
Museum Wolmirstedt

Objekt aus: Museum Wolmirstedt

Das Wolmirstedter Museum wurde 1927 gegründet und befindet sich seit 1981 in einer teilweise ausgebauten Bruchsteinscheune auf der Schlossdomäne,...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.