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Kreismuseum Bitterfeld Bibliothek [IX 6150]
Feuerordnung der Stadt Bitterfeld, 1811 (Kreismuseum Bitterfeld CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Kreismuseum Bitterfeld (CC BY-NC-SA)
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Feuerordnung der Stadt Bitterfeld, 1811

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Beschreibung

28-seitige Feuerordnung der Stadt Bitterfeld von 1811, im Format 16,5 x 20,5 cm. Das Heft beinhaltet in drei Kapiteln und einem Anhang u. a. folgende Angaben:

Tit. I. / Kapitel 1 - Von Verhütung der Feuersbrünste
Verhalten von Gastwirten, Bier- oder Brandweinschenken gegenüber betrunkenen Tabakrauchern
Verhalten von Töpfer und Pfeifenmacherns vor dem Brennen
Verhalten von Drechslern, Tischlern Wagnern, Böttchern und anderen Holzarbeitern
Verhalten von Seilern
Verhalten von Fleischern
• Aufgaben des Nachtwächters
• Aufgaben der Polizei-Bürger-Wache
Verhalten des Essenkehrer (Schornsteinfeger)

Tit. II / Kapitel 2 - Feuergeräte und Rüstungen betreffend
• Aufgaben des Ratsdieners
• Verwendung von Brunnen und Pumpen sowie zu den Spritzen

Tit. III / Kapitel 3 - Anordnungen, wie es zu halten, wenn Feuer entsteht
Verhalten bei Feueralarm
Verhalten der Bürger im Brandfall
• Zusammensetzung des Feuerkommandos
Verhalten am Brandplatz und außerhalb des Brandplatzes

Anhang: Instruktion für die Spritzenmeister

Ein Entwurf mit der Bezeichnung "Local-Feuer-Ordnung für die Stadt Bitterfeld und die dasige Amtsvorstand" wurde am 30. November 1811 an der zuständigen Stelle eingereicht und nach Ergänzung genehmigt. Die Ordnung hat nach Bestimmung von H. A. von Hünerbein und Karl Gottfried Daßdorf, beide Dresden, vom 25. Oktober 1813 ihre Gültigkeit auch auf die Gemeinden, Mühlbeck, Greppin, Sandersdorf, Zscherndorf, Holzweißig, Roitzsch und Niemegk. Dies wurde dem Bitterfelder Amtmann August Benjamin Rabenstein mitgeteilt. Herausgegeben wurde das Heft vom Amtmann Rabenstein und dem Bürgermeister der Stadt Bitterfeld, Johann Christian Friedrich Schmiedt.

Material/Technik

Druck auf Papier

Maße

16,5 x 20,5 cm

Karte
Kreismuseum Bitterfeld

Objekt aus: Kreismuseum Bitterfeld

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