Das Papiergeld besteht in Wertscheinen von 1 Pfennig bis 10 Mark. Es galt für sechs Lager im Bereich des III. Armeekorps, zu denen neben Brandenburg, Cottbus, Crossen, Frankfurt/Oder und Guben auch Havelberg gehörte. Rückseitig wurde der jeweilige Lagerstandort aufgedruckt.
Durch Verfügung des deutschen Kriegsministeriums wurden die Scheine als besonderes Zahlungsmittel für Kriegsgefangene eingeführt, die ab 1917 (die russischen Gefangenen erst ab Juli 1918) Ausgang bekamen. Im Fall ihrer Flucht sollte sichergestellt werden, dass sie nicht über Bargeld verfügten.
Die Havelberger Geschäftsleute wurden in einer Annonce der regionalen Tageszeitung vom 18.3.1918 angehalten, das Lagergeld in Zahlung zu nehmen. Zugeich folgte ein Verbot, es den Gefangenen in Bargeld umzutauschen oder Bargeld herauszugeben.
Geldscheine des Havelberger Kriegsinterniertenlagers
Beschreibung
Material/Technik
Druck 1917; Einführung: im März 1918; verschiedenfarbig bedrucktes Papier
Maße
L. 8,5 x B. 12 cm – L. 5 x B. 7,5 cm
Inventarnummer
[V 3992 a,b und V 6164 a-g]
Gehört zu
Teil von
Geldscheinserie (1)
[Stand der Information: ]
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