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Reichsarbeitsdienst (RAD)

"Der Reichsarbeitsdienst (RAD) war eine Organisation im nationalsozialistischen Deutschen Reich. Das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst wurde am 26. Juni 1935 erlassen. § 1 (2) lautete: „Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen.“ § 3 (1) lautete: „Der Führer und Reichskanzler bestimmt die Zahl der jährlich einzuberufenden Dienstpflichtigen und setzt die Dauer der Dienstzeit fest.“Zunächst wurden junge Männer (vor ihrem Wehrdienst) für sechs Monate zum Arbeitsdienst einberufen. Vom Beginn des Zweiten Weltkrieges an wurde der Reichsarbeitsdienst auf die weibliche Jugend ausgedehnt." - (de.wikipedia.org 21.12.2019)

Über Objekte bestehende Beziehungen zu Personen oder Körperschaften

(Die linke Spalte beschreibt die Beziehungen des aufgerufenen Akteurs zu Objekten der rechten Spalte. In der mittleren Spalte finden Sie andere Akteure in Beziehung zu diesen Objekten.)

[Person-Körperschaft-Bezug] Reichsarbeitsdienst (RAD)
Wurde abgebildet (Akteur) Arthur Erdmann Ebermann (-1941) ()
Wurde abgebildet (Akteur) Hermann Schönefuß (-) ()
Wurde abgebildet (Akteur) Robert Sommer (Jurist) (1883-1956) ()
Wurde abgebildet (Akteur) Karl Simon (Gauführer) ()
Wurde abgebildet (Akteur) Rolf Habild (1904-1970) ()
[Person-Körperschaft-Bezug] Mansfeld AG für Bergbau und Hüttenbetrieb ()
[Person-Körperschaft-Bezug] Mansfeldscher Kupferschieferbergbau AG ()