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Stiftung Händel-Haus Halle Attestate von Geistlichen der Familie Taust

Attestate von Geistlichen der Familie Taust

Die Dokumente (AS-Taust D 1-10) wurden von drei nahen Verwandten Georg Friedrich Händels verfasst, die als Gemeindepfarrer tätig waren: von den Brüdern seiner Mutter Johann Gottfried und Georg[e] Taust sowie dem Sohn des Letzteren, Johann Georg[e]. Händels Onkel Johann Gottfried Taust (1647–1716; Dokumente Nr. 1–3, 5 und 6) war ein älterer Bruder der Mutter. Er war Theologe, Dichter („kaiserlich gekrönter Poet“) und Astronom und ab 1674 als Pfarrer in Oppin tätig. Sein jüngerer Bruder Georg[e] Taust (1658–1720, Dokumente Nr. 4 und 7) war ab 1683 Pfarrer in Giebichenstein und ab 1685 Nachfolger ihres Vaters bzw. Händels Großvaters. Georgs Sohn Johann Georg[e] Taust (1691–1764, Dokumente Nr. 8–10) war Händels Cousin und gleichzeitig Großneffe, da er nicht nur der Sohn seines Onkels mütterlicherseits, sondern auch ein Enkel von Händels Halbschwester väterlicherseit, Sophia Rosina Händel verh. Pfersdorff, war. Johann George war (ab 1720?) Diakon an St. Laurentius auf dem Neumarkt „an“ Halle.
Die Schriftstücke sind amtliche Bescheinigungen. Mit Ausnahme eines Führungszeugnisses für Christoph Wagener und seine Mutter, die sich nach dem Verkauf ihres Gutes an einem anderen Ort eine neue Existenz suchen mussten, handelt es sich um Attestate für heiratswillige Männer und Frauen, die sich bescheinigen ließen, dass keine Ehehindernisse vorlagen. Dazu gehörte die Beglaubigung einer ehelichen Geburt und einer christlichen Erziehung und Lebensführung ebenso wie die Bestätigung, dass die betreffende Person nicht bereits anderweitig verlobt oder verheiratet ist. Um in diesem Punkt möglichst sicher zu gehen, wurde die Heiratsabsicht in der jeweiligen Heimatgemeinde der „Contrahenten“ drei Mal im Gottesdienst öffentlich bekannt gemacht, wodurch jedes Gemeindemitglied Gelegenheit bekam, gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.

[ 10 Objekte ]

Attestat für Dorothea Schneider vom 15. April 1685, ausgestellt von Johann...

[Transkription:] LECTORI. Salutem â Fonte Salutis Jesu CHRISTO. Heüte unten gesezten dato ist zu mir in mein Pfarr Hauß kommen Hanß Schneider Einwohner in Wenden [Inwenden] Zu meinen Kirchspiel gehörig, und mir vermeldet, waß maßen sich seine jüngste Tochter Dorothea mit Einwilligung seiner alß Vaters vor wenig Tagen mit Hn [Christoph, gestrichen] Christian Vogelern Bürgern und Einwohnern vorm Galgthor vor Hall in Beysein etzlicher Beyständer so wohl sein als ihrerseits in ein christliches Ehegelöbnüß eingelaßen hätte, auch beyderseits gesonnen wehren, solch ihr christliches Ehe= und Ehrenwerck durch priesterliche Copulation zu vollenziehen wozu sie denn so wohl eines dreÿmahligen Aufgebothes nicht allein, sondern über daß auch eines Attestati wegen ehrlicher Geburth und Herkommens an Seiten seiner Tochter benötiget wehren, um deßen Verrichtung und Außantwortung Er mich auch freündlichst ersuchet. Nun denn beydes ich unserer Magdeb. Kirchen Ordnung gemeß zu sein befunden, alß habe keine Uhrsach ersehen ihnen solches abzuschlagen. Bezeüge demnach daß obgemeldete Dorothea ehrlicher Geburth und Herkommens sey. Ihr Vater ist Hanß Schneider Einwohner und Schöppe in Wenden. Die Mutter Frau Margretha, welche beyde annoch leben alß lange Gott will[.] Von dießen Eltern ist sie nach der Kindheit wohl erzogen, und nach mahls zur Häußlichen Arbeit gehalten worden[.] Hatt sich auch nebst ihren Eltern in meinen Beichtstuel zur rechten Zeit und zum würdigen Gebrauch deß Heiligen Nachtmahls eingefunden, auch alßo gelebet daß ich mit ihr wohlzufrieden geweßen, ihr auch von andern anders nichts als waß erbar ist und wohl lautet nachgesaget werden kann[.] So ist mir auch nichts anders bewust, als daß sie eine noch freÿe und ledige person sey, so mit niemande ehelich verbunden. Es soll auch daß 1 Aufgeboth wie begehret worden auf den künfftigen 3 Feyertag verrichtet werden[.] Gott verleihe beyderseits Contrahenten zu ihren christlichen Vorhaben seÿne Gnade und Seegen durch Christum Amen[.] Zur mehrer Gewißheit habe ich dießen Schein eigenhändig schreiben, unterschreiben und mit meinen gewöhnlichen Pettschafft besiegeln wollen, so geschehen Opien den 15. Aprilis dießes izt lauffenden 1685 Jahres Johann Gottfried Tausten Pfarrer daselbst K[aiserlich] G[ekrönter] P[oet] Mpp [Siegel mit Wappen und Lamm Gottes] Dorothea Schneiderin Von Oppin Zeugniß. d. 15 Apr: 1685.

Attestat für Martin Schneider vom 14./16. April 1681, ausgestellt von Johann...

[Transkription:] Auf Hanßen Schneiders Einwohners in Wenden [Inwenden] (zu meinen Kirchspiel gehörig) Anbringen, waß maßen sein Sohn Martin sich unlängst mit der Ehr und Tugendsamen Jungfer Elisabethen Dennertin in ein christlich Ehegelöbnüß eingelaßen solches auch zu vollziehen entschloßen. Deßwegen er mich um daß gewöhnliche dreymahlige aufgeboth und außfertigung eines glaubwürdigen Attestats seiner Ehelichen geburth ersuchet. Wie nun solches suchen christlich alß habe ich keine Uhrsach ersehen solches abzuschlagen. Bezeüge dem nach daß gemeldeter Martin Schneider von Ehrlichen Eltern gebohren. Sein Vater ist Hanß Schneider Einwohner in Wenden zum Kirchspiel Oppien gehörig die Mutter Fr. Margrethe Faustin von Löbechüne [Löbejün] bürtig, er ist gebohren Anno 1659 den 23 Aprilis deßen Tauffpathen 1 Martin Heger Fleischer und Einwohner in Herschdorff [Harsdorf] zum Kirchspiel Oppien gehörig 2 Bendix Hartwich Einwohner in Oppien welche beyde annoch leben 3 Frau Maria Aber Valtin Goilschens[?] Einwohners in Wenden Eheweib ist in Herren verstorben Von dießen seinen Eltern und Pathen ist Er Martin Schneider zu allen guten gehalten, hat sich auch so viel mir wißend, wohl verhalten. Ist mir auch nicht bewust daß er mit iemands Ehelich versprochen sey. Sollte aber bey geschehenen Aufgeboth etwaß vorgehen, soll es zur rechter Zeit berichtet werden. Gegeben Oppien den 16 Aprilis Anno 1681. Johann Gottfried Taust Pfarrer daselbst und derer zugehörigen. Poet: Laur: Caesar: [kaiserlich gekrönter Poet] Mpp [Siegel mit Lamm Gottes und Initialen "I G T"] [auf der vierten Seite:] Martin Schneiders Von Oppin Zeügniß d. 14 Apr: 1681.

Attestat für Christoph Wagener und seine Mutter vom 23. April 1679, ausgestellt...

[Transkription:] Weil Zeiger dießes Christoph Wagener nebst seiner Mutter Mir Endes benanten wißen laßen daß nachdem sie sich alhir eine Zeitlang aufgehalten und meines Beichtstules bedienet, Numehro aber weil ihr beseßenes Guth verkauffet und der Käuffer keines Hofe meisters wie der vorige Besitzer benötiget anderweit hinwenden und ihren aufenthalt suchen müßen. Dahero sie mich um ein glaubwürdiges Attestat ihres alhir geführten Lebens und Christenthumes ersuchet. Nun ich denn solches suchen abzuschlagen keine genugsame Uhrsach ersehe; Als bezeüge ich hiemit und inkrafft dieses daß obgemeldeter Christoph Wagener nebst seiner Mutter so lange sie sich alhir in meinen Kirchspiel aufgehalten, also sich verhalten daß ich ihnen anders nicht als waß erbar ist und wohllautet nachsagen kann, gestalt denn sie sich zur rechten Zeit mit bußfertigen Herzen zum Beichstuele und zum würdigen gebrauche deß heiligen Abendmahles eingefunden, gegen mich und andere bescheiden, gegen die Nachbaren friedlich und vertreglich bezeüget haben. Zu mehrer beglaübigung deßen habe ich nebst unterschreibung meines Nahmens auch mein gewöhnliches Hand Siegel mit beyfügen wollen. So geschehen Oppien den 23 Aprilis Anno 1679 Johann Gottfried Taust Pfarrer daselbst Kaiß[erlich]: Gekr[önter]: Poet Mpp [Siegel mit Lamm Gottes] [S. 4:] Testim. Christoph Wagener d 23. April: 1679.

Attestat für Anna Brücher vom 18. November 1692, ausgestellt von Georg Taust,...

Reverendissimo Domino Lectori Salutem A Salutis Fonte Jesu Christo. Demnach Vorweiserin dieses, Jungfer Anna Brücherin, Christoff Brüchers seel. weÿland Fehr=Meisters in unsren Bergdorffe Crelwitz [Kröllwitz], hinterbliebene eheleibl. Tochter; Mit dem Erbaren und Nahmhafften Junggesellen, Simon Erbsen, von Lerendorff [Lehndorf?], in ein christl. Eheverbündnüß sich eingelaßen, zu desto glücklicherer Vollentziehung deßen aber von Mier itzigen Pfarrer Zum Giebichenstein, als Ihren bisherigen Confessionario, ein glaubwürdiges Attestat, Ihres geführten Lebens und Wandels wegen, begehret; Als attestire hiermit und in Krafft dieses, daß obermelte Jfr. Anna Brücherin, nicht allein auß einer rechtmäßigen Ehe entsproßen und von ehrl. Christl. Eltern gebohren, und zu allen guten angehalten worden, sondern auch nachgehends beÿ herbeÿkommenden Jahren und Verstande, beÿ der Predigt göttl. Worts und gebrauch des Hochwürdigen Abendmahls, jedesmahl zu rechter Zeit und mit Andacht sich eingefunden, im übrigen auch sonst so viel mier wißend, sich also verhalten, wie es einer Christin wohlanstehet. So hat sich auch nach bereits ergangener Zweÿmahliger proclamation bis dato nichts ereignet, ist uns auch unseres orths sonst nichts bewust, so Sie an Ihren christl. Vorhaben hindern möchte, welches Ambts halben auff begehren hiermit eigenhändig attestire, und diesen beÿden Contrahenten Gottes Gnade und Seegen, von Hertzen wüntsche. Sign: Giebichenstein den 18. Novembr: Anno. 1692. George Taust Pastor Ibidem Mpp [Siegel mit Pferd oder Lamm Gottes auf Wappenschild, darüber Initialen "G T"] [auf der 4. Seite:] Attest. J. Annen Brücherin A. 1692.

Attestat für Dorothea Müller vom 15. Dezember 1696, ausgestellt von Johann...

Nachdem Zeigerin dieses [gestrichen: Jungfer] Dorothea Müllerin durch ihren Pathen Hanßen Schaaffen mir an und vor bringen laßen, was gestalt Sie sich mit Bewilligung ihrer Freunde mit den erbaren, jungen gesellen Michel Weißen, Kutscher in Beüchlitz, in ein christlich Ehegelöbnüß eingelaßen, auch solch christliches Ehe= und Ehrenwerck, ehestens zu vollenziehen entschloßen hirzu aber nicht nur ein öffentliches Attestat, und Zeügnüß auß den KirchenBuche benötiget, sondern auch das öffentliche Aufgeboth alhir gesuchet. Welches Ihr verlangen ihr abzuschlagen und zu Verweigern ich keine Uhrsache ersehen, Alß bezeüge hirmit das gemeldte Jgfr Dorothea auß einer reinen Ehe erziehlet sey, wie denn Ihr Vater geweßen Gregorius Müller Einwohner und Coßate in wenden [Inwenden] zu meinen Kirchspiele gehörig. Die Mutter Frau Christina Philipp Güldenfußes, Einwohners in Kütten Tochter. Von diesen Ihren Eltern ist Sie nicht allein gezeuget und gebohren, sondern auch zur Heiligen Tauffe befördert und durch christliche Mittelspersonen. Als 1 Frauen Catharinen Herrn Christoph Gerschen Gastwirths alhir in Wenden Ehefrau. 2 Hanß Schaaffe Pancratii Schaaffs Einwohners und Anspänners in Opien Eheleibl. Sohn itzo erblicher Possessor seiner väterlichen Güter und 3. Jfr Dorothea George Schmeils Einwohners in Göttritz eheleibliche Tochter vertreten worden, hirnechst ist sie nachdem der Vater zeitlich verstorben unter fremden Leüten aufgewachsen, biß sie zum Verstande kommen und in Dinste bey vornehmen Leüten sich aufgehalten. Biß entlich dieselbe mit gemeldten Michel Weißens ehelich versprochen, Ist mir auch nicht anderst bewust als daß sie mit keinen andern ehelich versprochen sey. Gott als Stiffter des H. Ehestandes wolle beyden contrahenten seine Gnad und Seegen geben, daß sie solchen ihren Ehestand glücklich anfangen, wohl mitteln und seelig beschließen mögen. Amen. Zu mehrern versicherung habe ich diesen offenen Schein nicht allein eigenhändig schreiben und unterschreiben, sondern auch mit meinen gewöhnlichen Hant Siegel bedrucken wollen, so geschehen Opien den 15. Xbr. [Dezember] 1696 Johann Gottfried Taust Pfarrer das[elbst]: Poet. Laur. Caes. [kaiserlich gekrönter Poet] [Siegel mit Lamm Gottes[?] auf Wappenschild, darüber Initialen "I G T P OP"] [auf der vierten Seite:] Testim: Dorotheen Müllerin 1696.

Attestat für Catharina Rößeler vom 23. April 1710, ausgestellt von Johann...

LECTURIS Salutem a Salutis. [...] SALVATORE Nachdem vor kurtz verwichenen Tagen Johann Rößeler Richter und Einwohner in Wenden [Inwenden] zu meinen Kirchspiel gehörig, zu mir in mein Pfarr Hauß kommen, und mir vorgetragen, waß maßen seine Tochter Cattharina, in seinen und anderer erbahren Männer und Weiber Gegenwart in ein christliches Ehegelöbniß sich eingelaßen, und zwart mit den ehrsamen Junggesellen Johann Michael Haynen[?] Bornknecht in Thale. Andreas Haynen[?] in Halle auf den Strohhofe Einwohners oder Bürgers eheleiblichen Sohne. Sie wehren auch sämbtlich beydeseits gesonnen, solch angefangenes christliches Eh= und Ehrenwerck zu vollziehen[.] Nachdem aber Sie sich erinnert, daß Sie zu Außführung solches werckes nicht allein die nach unser Königl. Magdeburgischen Kirchenordnung bestimmten drey Proclamationes, wie auch daß so genante Testimonium und Zeügnüß ihres (der Braut) Herkommens halber höchst[?] benötiget wehren, daher sie auch mich um beydes außzufertigen, ehrenfreündlich gebeten. Wie nun dießes Suchen ich billich erkant, alß habe ich keine rechtmäßige Uhrsache ersehen, ihnen solches abzuschlagen, sondern ich attestire hirmit daß gemeldete Cattharina auß einer reinen Ehe gezeüget und gebohren seÿ, sintemahl ihr Vater ist obgedachter Johann Rößeler Richter und Einwohner in wenden, und die Mutter Frau Christina Fügnerin[?] von Wurp, numehr seelig. Dieße beyde Eltern, wie sie an sich[?] halten[?] ein gut Christenthum geführet, alßo haben sie auch ihre Kinder und alßo auch diese Cattharinam wohlerzogen, zu allen guten gehalten, zur Gottesfurcht angeführet, biß sie entlich in so weit erwachsen und zu ihren Verstande kommen daß sie ihr Brot unter guten Leüten gesuchet und in Halle etliche Jahre gefunden alwo es auch dahin kommen, daß ihr Gott eine anständige Heyrath gewießen hat, so ist mir auch alhir in meinen Kirchspiel nichts bewust, daß Sie mit iemand anders verlobet und versprochen sey, und wann es an Seiten des Bräutigams dergleichen Bewandtnüß hat, können dieße Contrahenten wo und an welchen Orte Sie es verlangen, sicherlich copuliret und getrauet werden. Waß aber die Proclamation anbelanget, so habe ich den Begehren noch am abgewichenen 3ten Ostertage daß erste mahl solche ergehen laßen[.] Die folgenden beyden Sontage werden dieselben auch erfolgen. Habe dießen offenen Schein nicht allein eigenhändig schreiben und unterschreiben, sondern auch mit meinen gewöhnlichen Hand Siegel bedrucken wollen. Gott als Stiffter deß Heiligen Ehestandes wolle diesen beyden Personen vollends zusammen helffen, seinen Seegen über sie außschütten daß sie ihre Ehe wohl glücklich und seelig führen und schließen mögen, um Jesu Christi unsres Seelen Bräutigams willen. Amen. Gegeben Opien den 23 April: 1710. Johann Gottfried Taust Pred[iger]. Daselbst p. L. C. [kaiserlich gekrönter Poet] Mpp.

Attestat für Johann Andreas Kligner vom 16. November 1731, ausgestellt von...

[Transkription:] Lectori summe reverendo Salutem in Christo Jesu, officiaque paratissima Es hat Vorzeiger dieses Johann Andreas Kligner, Gärtner und Einwohner allhier auf dem Neumarckte, deßen Frau allbereits vor einem halben Jahre in dem Herrn selig verschieden, beÿ mir Endes unterschriebenen als seinen Beicht=Vater angebracht, wie er mit Gott entschloßen, ad nuptias secundas zu schreiten; wie er sich denn mit Frauen Marien Catharinen Hosemannin[?], weyland Meister Johann Michael Hosemanns[?], Maurers in Schwemmsel[?] hinterlaßenen Wittwe, in ein christliches Ehegelöbniß eingelaßen. Weil er nun Zu der bevorstehenden proclamation ein testimonium integritatis nöthig hat, worum er mich ersuchet hat; so habe ihm solches hiemit ertheilen wollen; sub side pastorati versichernde, daß meines Wissens kein Hinderniß im Wege, so ihn an seinem Vorhaben hindern könnte. Weil er auch keine Kinder hat, so hat er auch keine Abfindung mit denenselben nöthig, und können ihm also ohne bedenken die beneficia ecclesiastica wiederfahren. Gott segne dieser neuangehenden Eheleute ihr Vorhaben, und ihren künfftigen Ehestand durch Christum, und laße sie in seiner Furcht und Liebe, lange Zeit eine friedliche, ruhige, und geseegnete Ehe besitzen. Neumarckt vor Halle den 16 November 1731. Johann George Taust ad div: Laur: Diac: [Siegel]

Attestat für Johann Christoph Pfeiffer vom 23. September 1755, ausgestellt von...

[Transkription:] Lectori summe reverendo a Deo Salutem officiaque paratissima Vorzeiger dieses Meister Johann Christoph Pfeiffer Bürger und Hutmacher hieselbst auf dem Neumarckte an Halle ist mit Gott entschlossen in den Stand der heil. Ehre [sic!] zu treten, wie er sich dann mit Jungfer Johannen Marien Dreÿhaupten Mstr N. [Vornamen eingefügt:] Johann Gottfried Dreÿhaupts Bürgers und Strumpffwirckers in Halle Eheleibl. 3 Tochter in ein Christliches Eheverlöbniß eingelassen: Zu deßen gäntzlicher Vollziehung durch Priesterliche proclamation und copulation begehret er von mir Endes unterschriebenem als seinem Confessionario ein Testimonium integritatis, ich habe ihm also solches hiemit ertheilen wollen. Attestire demnach: daß mir nicht wissend ist, daß sich gedachter Mstr Johann Christoph Pfeiffer anderweit solte eingelassen und versprochen haben, wann also auf Seiten der Braut alles seine Richtigkeit hat; so können diesen Personen die beneficia ecclesiastica ohne Bedenken widerfahren. Gott segne diese neu angehende Eheleuthe in Geistlichen und Leiblichen reichlich durch Christum, lasse sie nach seinem Willen lange Zeit eine friedliche, ruhige und gesegnete Ehe besitzen, und führe sie auch dermahleins ein Zur Hochzeit des Lammes. Gegeben Neumarckt an Halle den 23 September Anno 1755. [Siegel] Johann George Taust. ad div: Laur: Diac:

Attestat für Anna Elisabeth Weber vom 11. November 1762, ausgestellt von Johann...

[Transkription:] Lectori benevolo salutem officiaque paratissima Was Jungfer Anna Elisabeth Webern eheliche Geburth anbelanget, welche hiemit auf ihr Begehren attestiret wird, so findet sich davon folgendes in dem Taufbuche zu Sct Laurentii auf dem Neumarkte an Halle. Anno 1737 hat Gottfried Erhardt Weber Beckergeselle und Einwohner hieselbst, und seine Frau Anna Elisabeth den 11 November nachmittages um 3 Uhr ein Töchterlein empfangen und den 14 darauf Anna Elisabeth tauffen lassen. Testes sind gewesen: 1 Frau Anna Kellnerin, Meister Johann Christoph Kellners Bürgers und Lohgerbers hieselbst Ehefrau. 2 Johann Christoph Binsdorff, Mühlbursche in der Steinmühle hieselbst. 3 Frau Elisabeth Schubertin, Meister Johann Christoph Schuberts, Bürgers und Tuchmachers allhier Ehefrau. Solches attestiret aus gedachten Tauffbuche auf Verlangen gedachter Jungfer Anna Elisabeth Webern. Neumarckt an Halle den 11 November 1762. [Siegel] Johann George Taust. Diaconus ad div: Laur:

Attestat für Anna Elisabeth Brücher vom 6. April 1714, ausgestellt von Georg...

[Transkription:] Plurimum Reverendo Domino Lectori Salutem plurimam. Demnach Meister Christoff Schröter, Bürger und Seÿler in Halle, Herrn Martin Schröters, Bürgers und Raths=Verwandtens in Landsbergk Sohn, mit Jungfer Anna Elisabethen Brücherin, Simon Brüchers weÿl. Fehrmeisters und Nachbars alhier zu Crelbitz [Kröllwitz] nachgelaßenen Tochter, in ein Christl. Eheverbündnüs sich eingelaßen, selbiges auch der Kirchen Ordnung gemäß ehest Zu vollenziehen mit Gott entschloßen, und daher auff Seiten der Jungfer Braut ein beglaubtes Attestat, ihres guten Wandels und Christl. Verhaltens wegen, von mir unterschriebenen, als ihren Cofessionario verlanget wird, als attestire hiermit und krafft dieses eigenhändig, daß obgedachte Jungfer Anna Elisabeth Brücherin, nicht allein von ehrlichen Eltern, auß einer rechtmäßigen ChristenEhe entsproßen, sondern daß Sie auch allewege from, stille,erbar, und christlich sich auffgeführet, so daß mann mit bestande der Warheit ihr alles gutes nachsagen kan, so ist uns auch unsres orths, dato nichts wißend, so Sie an ihren guten Vorhaben hindern könte. Wann nun auff Seiten des Bräutigams es gleichfals seine richtigkeit hat, wie dann der geehrteste Leser umb einen beglaubten gegenschein hiermit dienstl. ersuchet wird, so können meines wenigen erachtens auff vorhergegangenen dreÿmahlige Proclamation damit künfftigen Sontag Quasimodogeniti (Deo vot:[?]) unsres orthes, der anfang wird gemachet werden, wo sich indeßen nichts wiedriges ereignet, die Beneficia Ecclesiastica ihnen gar wohl zustatten kommen; Gott als Stiffter dieses Hl. Ordens, gebe diesen Neonÿmphis Zu ihren guten Vorhaben und Christl. Ehe und Ehrenwercke, seine Gnade und reichen Seegen, durch Christum, Amen! Giebichenstein den 6. April: Anno. 1.7.14. [Siegel] George Taust Prediger daselbst

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