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Fürstentum

"Der Begriff Fürstentum bezeichnet das Herrschaftsgebiet eines Fürsten.

Unter Fürstentümern verstand man bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 die Herrschaftsgebiete der reichsunmittelbaren Reichsstände mit einem Fürsten als Oberhaupt. In geistlichen Territorien war das geistliche Oberhaupt zugleich das weltliche: Man spricht hierbei von einem Hochstift oder Fürstbistum beziehungsweise von einer Fürstabtei. Die geistlichen Fürstentümer wurden im Zuge der Säkularisation 1803 aufgehoben; die weltlichen Fürstentümer wurden entweder 1806 mediatisiert oder erlangten im Verband des Rheinbundes ihre Souveränität. Auch schon vor dem Reichsdeputationshauptschluss wurden diejenigen Fürstbistümer Fürstentümer genannt, deren Herrschaft von protestantischen Landesherrn ausgeübt wurde (z. B. Fürstentum Minden). In Preußen wurden diese ehemaligen geistlichen neuen Landesteile nur bis zur Verwaltungsreform 1816 Fürstentümer genannt (z. B. Fürstentum Paderborn). " - (de.wikipedia.org 02.04.2022)

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