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Urkunde

"Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi „Erkenntnis“; mittelhochdeutsch urkúnde „Zeugnis“, „Beweis“) ist eine schriftlich niedergelegte und häufig beglaubigte Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt.

Dazu gehören in erster Linie Schriftstücke. Beweiskraft haben vor allem öffentliche Urkunden, die von einer Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben ausgestatteten Person (Notar, Gerichtsvollzieher, Standesbeamter, Ziviltechniker) innerhalb ihres Geschäftsbereiches ausgestellt worden sind. Wichtige Erklärungen (z. B. Testamente) und Verträge können daher notariell beurkundet werden. Bei Grundstückskaufverträgen ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben, also Pflicht. Der Notar dokumentiert die durch ihn beurkundeten Schriftstücke in seiner fortlaufend nummerierten Urkundenrolle." - (de.wikipedia.org 05.10.2019)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Konfirmationszeugnis für Gustav KöckertErbbuch der Stadt JerichowUrkunde Stadtrecht JerichowGeburtsbrief für Johann August FreygangUrkunde des Merseburger Bischofs Heinrich VI. an den Rat zu LützenEhrenbürgerurkunde - Heinrich Seffner
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