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Arbeitszeugnis

"Ein Arbeitszeugnis (in Österreich und im öffentlichen Dienst in Deutschland Dienstzeugnis) ist eine vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn ausgestellte Urkunde über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer (§ 630 BGB).

Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich zwischen zwei und drei Millionen Arbeitszeugnisse erstellt.

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstreckt sich darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeits- bzw. Berufsausbildungsverhältnis (§ 109 Abs. 1 GewO, § 16 BBiG)." - (de.wikipedia.org 01.03.2020)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Arbeitszeugnis des Klempners Carl Heinrich Christian MoldenhauerLehrbrief des Zimmerers Ferdinant ... RebbelingLehrbrief des Zimmerers Albert EichblattMeisterbrief des Fleischermeisters Otto WinnigLehrbrief des Otto FleckArbeitsnachweis des Nikolaus Schäffer
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