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Friedensvertrag

"Ein Friedensvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Kriegsparteien, der den Kriegszustand beendet (Frieden) und einen Friedensschluss (definitiver Friedensvertrag) oder dessen wesentliche Bedingungen vorläufig festsetzende Bestimmungen (Präliminarfrieden) enthält. Beide Arten folgen den gleichen Rechtssätzen über Form, Wirkung usw.

Im Gegensatz zum Waffenstillstand ist der Abschluss eines Friedensvertrages in der Gegenwart nur zwischen völkerrechtlich anerkannten Regierungen möglich. Wichtigste Bestandteile von Friedensverträgen sind u. a. schriftlich fixierte Regelungen zu Fragen der territorialen Souveränität und der politischen Verhältnisse, Absichtserklärungen zur künftigen Gestaltung der bi- bzw. multilateralen Beziehungen, Art und Umfang der Entschädigungsansprüche und Konsequenzen im militärischen Bereich, etwa Demobilisierung der Streitkräfte. Ein Friedensvertrag führt zum Vertragsfrieden." - (de.wikipedia.org 14.03.2020)

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Heft: "Mitteilung über die Berliner Konferenz der Drei Mächte", 1945Das Handwerk, 1951Triumph und Feuerwerck wegen Publicirung/ Deß Fridens zu Antorff vorm Rathhauß gehalt.Auf den zwischen Sr. Königl: Majs: von Preussen, und der Römischen Käiserin, wie auch des Königs von Pohlen Maj: Maj:/ den 15. Febr: 1763 zu Hubertusburg glückl. geschlossenen Frieden.Conclusion de Paix entre Sa Majestè Imperiale, & la Porte Ottomanne,/ conclue à Passarovvitz, le 21. Juillet 1718.Verzeichnues derer Fuerstlichen Personen und Gesanden, welche bey dem am 25. Sept. A. 1649. auf dem Rath=Hauß zu Nuernberg gehal=/ tenen Schwedischen Friedens=Mahl zugegen gewesen sind.
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