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Lebensmittelherstellendes Gewerbe

"Das lebensmittelherstellende Gewerbe fertigt Lebensmittel und Getränke im nichtindustriellen Wirtschaftssektor, also im Rahmen des Ernährungs- und Lebensmittelhandwerks.

Es ist Bestandteil der Lebensmittelwirtschaft. Zu ihm zählen vor allem Fleischereien, Bäckereien und Konditoreien. Sie stehen im Wettbewerb untereinander und mit dem Lebensmitteleinzelhandel, jedoch mit deutlich geringerer Bedeutung regionaler oder gar nationaler Nachfragebündelung. Sowohl in der Beschaffung als auch im Absatz herrschen lokale Strategien vor. Zum Ernährungshandwerk zählen definitorisch weiterhin einige Spezialbranchen, wie Müller, Brauer, Mälzer und Weinküfer. Die amtliche Statistik des deutschen statistischen Bundesamtes erfasst nur noch Fleischer, Bäcker und Konditoren." - (de.wikipedia.org 26.01.2020)

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Gebrauchsanweisung für Zentrifuge der Mielewerke
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