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Urheberrecht

Das Urheberrecht ist zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechtes.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Wercke der Finsternis. Oder Beytrag zur Geschichte des Buchhandels in Deutschland. Allegorisch vorgestellt zum besten, auch zur Warnung aller ehrliebenden Buchhaendler.Brief von Johann Wilhelm Ludwig Gleim an Heinrich Wilhelm Bachmann, 4.7.1768
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