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Abrechnung

"Eine Abrechnung ist eine abschließende Rechnung. Der Sachverhalt, der abzurechnen ist, soll danach für alle Beteiligten in vollem Umfang erledigt sein.

Umgangssprachlich hat sich die Abrechnung in vielen Angelegenheiten des täglichen Lebens etabliert. Abgerechnet werden erbrachte Leistungen, aber auch Forderungen im Allgemeinen, etwa bei Schadensersatzklagen. Bei der Berechnung von Ansprüchen im Versicherungsfall spricht man von einer Abrechnung auf Seiten sowohl des Versicherten als auch der Versicherung.

Häufig wird die Abrechnung auch als Synonym für die Verrechnung verwendet. Hierbei wird abgerechnet, indem eine Forderung oder Rechnung mit einer Gegenforderung verglichen wird; die Summe aller Forderungen vermindert um die Summe aller Gegenforderungen ergeben den Anspruch. Mit dieser Abrechnung werden alle hinzugezogenen (verrechneten) Forderungen hinfällig, sie gelten als erledigt." - (de.wikipedia.org 02.12.2019)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Kirchenrechnungsbuch Loitsche, 1661-1671Kirchenrechnungsbuch Rogätz, 1645-1646Akte "Einnahme & Ausgabe Beläge zu der Schul-Rechnung 1853"Verzeichnis über Schuleinkünfte, 06.02.1803Kirchenrechnungsbuch Rogätz, 1647Kirchenrechnungsbuch 1674-75 der St. Katharinenkirche, Wolmirstedt
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