Inhalt:
In dieser Verordnung werden Handwerkern harte Strafen bei Ausfertigung verdächtiger Instrumente (Brechstangen etc.) angedroht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Instrumente bei Diebstählen behilflich sein könnten und sich besagte Handwerker in Falle einer Straftat mitschuldig machen.
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