In diesem Edikt wird jedermann die Erlaubnis erteilt Diebe und Räuber zu erschießen. Dem Schützen drohen bei einer derartigen Tat indes keine Strafen, es sei denn jemand Unschuldiges ist bei einer derartigen Situation zu schaden gekommen. Des Weiteren kündet die Verordnung davon, dass die Beherbergung von Dieben und Räubern verboten ist und bei Zuwiderhandlung Leib- und Lebensstrafe drohen.
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