Inhalt:
Das Edikt vom 26. Juli 1747 verkürzt die Zeit nachdem ein Witwer nach dem Tod seiner Frau für 6 Monate nicht erneut heiraten durfte auf die Dauer eines viertel Jahres.
Frauen hingegen deren Mann gestorben ist, durften für ein dreiviertel Jahr nach dem Ableben ihres Gemahls nicht wieder heiraten.
Edikt über die erneute Heirat von Witwern
Beschreibung
Material/Technik
Frakturdruck auf Papier
Maße
4 Seiten, L. 34,0 cm, B. 21,0 cm
Inventarnummer
[V 4154]
Gehört zu
[Stand der Information: ]
Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren
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