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Das Edikt vom 24. Januar 1747 kündet davon, dass für die Begräbnisse adliger- sowie nicht adliger Personen bisher zu viel Geld investiert wurde. Es legt daher fest, dass für die Begräbnisse eine Summe von 150- 300 Reichtaler infrage käme und erklärt in diesem Kontext welche Summe für welche Person (Stand) aufzuwenden sei.
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