Inhalt:
Johann Friedrich Rothe erhält mit dem hier vorliegenden offenen Brief das alleinige Herstellungsrecht für sein "Stein-zermalmendes Spiritum", welches unter anderem gegen Skorbut helfen soll.
Das Spiritum wird nur unter der gewöhnlichen Petschaft Johann Friedrich Rothes geführt und verkauft. Lediglich er selbst und seine Erben haben das Recht das Spiritum unter diesem Namen zu vertreiben. Bei Zuwiderhandeln droht eine Geldstrafe von 100 Talern. Von dieser Geldstrafe soll die Familie Johann Friedrich Rothes die Hälfte zugestanden bekommen.
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