Inhalt:
Das Edikt vom 31.08.1733 tut kund, dass es sog. "Halbmeistern" sowie Abdeckern verboten ist die Exekution von Delinquenten durchzuführen. Diese Aufgabe soll allein dem Scharfrichter vorbehalten bleiben.
![Verbot, dass Exekutionen von Abdeckern getan werden (Prignitz-Museum CC BY-NC-SA)](https://asset.museum-digital.org/san/images/88/104719-v_4112/verbot_dass_exekutionen_v/verbot-dass-exekutionen-von-abdeckern-getan-werden-104719.jpg)
Verbot, dass Exekutionen von Abdeckern getan werden
Beschreibung
Material/Technik
Frakturdruck auf Papier
Maße
4 Seiten, L. 33,5cm, B. 21cm
Inventarnummer
[V 4112]
Gehört zu
[Stand der Information: ]
Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren
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