Vorderseite: Stadt Burg, Bez. Magdeburg;
5 000 000 Mark;
Bis auf weiteres gültig im Kreise Jerichow I,
Der Ablauf der Gültigkeit wird amtlich bekanntgegeben.
Burg, 22. VIII. 1923;
Der Magistrat, hdschr. Uschr;
rechts Stadtwappen als Stempel - "Magistrat der Stadt Burg";
vertikal links 5 000 000;
Abb.: Mitte "Rathaus", daneben jeweils ein Stapel verschiedener Objekte;
Rückseite: Fünf Millionen Mark,
Bis auf weiteres gültig im Kreise Jerichow I. Der Ablauf der Gültigkeit des Notgeldes wird amtlich bekanntgegeben;
Wer Notgeld nachmacht oder verfälscht oder nachgemachtes oder verfälschtes sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus bestraft.;
Stadtwappen im ovalen Rahmen; Stempel "Kreisausschuss des Kreises Jerichow I;
vertikal rechts 5 000 000;
Nr. A 3453 *
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