VS: Notgeld der Stadt Burg;
lks. Stadtwappen - Magistrat der Stadt Burg;
re. Stempel "Kreisausschuss des Kreises Jerichow I";
Fünfhundert Millionen Mark;
Unterdruck: 500, Stadtwappen;
Bis auf weiteres gültig im Kreise Jerichow I.
Der Ablauf der Gültigkeit des Notgeldes wird amtlich bekanntgegeben;
Burg, den. 12. Oktober 1923;
Der Magistrat, hdschr. Uschr;
Wer Notgeld nachmacht oder verfälscht oder nachgemachtes oder verfälschtes sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus bestraft.;
Nr. B 012611;
RS. 500 Millionen Mark;
keine Rahmung
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