Diese im Erbbuch der Stadt Jerichow (VII 499 S) lose inliegende Urkunde des brandenburgischen Markgrafen Ludwig wurde von der markgräflichen Kanzlei zu Berlin am 13. Mai 1336 ausgestellt.
Sie ist in Latein ausgefertigt und beinhaltet die Erneuerung des Stadtrechts für das durch eine Hochwasserkatastrophe stark in Mitleidenschaft gezogene Städtchen Jerichow.
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