Aufnahme der um 1507 erbauten gotischen Ratsdiele im Zeitzer Rathaus.
Am ersten Pfeiler von links ist ein altes Eichmaß angebracht.
Die älteste städtische Urkunde schrieb schon über den Gebrauch von Maß und Gewicht im gewerblichen Verkehr.
Jeder Verkäufer hatte das von ihm zu gebrauchende Maß und Gewicht nach dem Normalgewicht der Stadt einzurichten. Die Statuten der Stadt wiederholen 1573 diese Vorschrift. Jeder Händler musste sein Gewicht auf dem Rathaus eichen und aufziehen lassen.
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