museum-digitalsachsen-anhalt

Sammlungsübersicht

Versicherungskarte von Hildegard Stoshoff für die Angestelltenversicherung, 29.01.1942 (Museum Wolmirstedt RR-F)
Herkunft/Rechte: Museum Wolmirstedt (RR-F)
1 / 3 Vorheriges<- Nächstes->

Versicherungskarte für die Angestelltenversicherung von Hildegard Stohßhoff, 1942

Kontakt Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Auf grünem Papier beidseitig aufgedrucktes Formular der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte.
Es handelt sich um die Versicherungskarte Nr. 1 für die Angestelltenversicherung von Hildegard Stohßhoff, ausgestellt am 29. Januar 1942 und gilt als Nachweis für die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für den Zeitraum April 1941 bis Juni 1942, die sich durch entsprechend datierte Klebemarken auf der Innenseite der Klappkarte belegen lassen.

Es ist nicht bekannt, warum Beitragsmarken aus dem Jahr 1941 eingeklebt wurden, da die Versicherungskarte erst 1942 ausgestellt wurde.

[Anmerkung: Dieses Objekt mit nationalsozialistischem Emblem ist ausschließlich als Zeitzeuge veröffentlicht - nicht zur Verherrlichung der NS-Zeit.]

Material/Technik

Papier, Tinte, Bleistift / Druck, Handschrift, Stempelabdruck

Maße

L: 14,6 cm x B: 10,4 cm - ausgeklappt: L: 14,6 cm x B: 21,1 cm

Inventarnummer

[A_3071]

Gehört zu

Archivalien

Teil von

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.