Runde Siegelpresse aus Holz gedrechselt, aus zwei Teilen: einer unteren Schale für den Siegelboden und einem Deckel mit Knauf für den Abdruck der Vorderseite. Der Holzkörper besitzt gedrechselte Profilierungen und Kerben, die ihm eine geschwungen gestaltete Formung verleihen.
Sehr ähnlich der Siegelpresse DS105 besitzten die Schalen innen ungleiche Formen, eine Seite ist einheitlich abgerundet, die andere Seite eingetieft, mit planer Binnenfläche und mit einer Hohlkehle entlang des Randes. Dies erkärt ihren Gebrauch, der wie bei DS105 verlief, jedoch mangels Schraube mit geringerer Druckmöglichkeit.
Im Gebrauch verlief die Siegelherstellung folgendermaßen:
1. Ein weicher Wachsklumpen wurde in die tiefere, nasse Schale gegeben und per Hand gepresst, so dass das Wachs eine flachrunde Rückseite und eine mit kreisrundem Rand gestaltete Vorderseite erhielt.
2. Quer über diese Vorderseite wurden die Pressel, d. h. die Fäden oder Bänder zur Befestigung an der Urkunde, gelegt.
3. In die durch den Rand umfasste Mulde der Wachssiegelvorderseite und über die Pressel kam das gefärbte weiche Wachs des eigentlichen Siegels, das mittels einer Petschaft mit dem Wappen des Siegels gestempelt wurde.
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