Mit dem Westfälischen Frieden wurde das Halberstädter Bistum säkularisiert und als selbstständiges Fürstentum in das Kurfürstentum Brandenburg eingegliedert. Der Landesherr war fortan der Kurfürst von Brandenburg. Das Fürstentum behielt eine eigene Regierung mit einer städtischen Verfassung. Am 3. April 1650 huldigte man auf dem Holzmarkt dem neuen Landesherrn Friedrich Wilhelm (1648-1688), Kurfürst zu Brandenburg.
Grundsätzlich änderte sich im Münzwesen der Stadt durch die Eingliederung in das Kurfürstentum nichts, denn der Münzfuss stimmte mit dem Brandenburgischen überein. Ebenfalls blieb das Münzprivileg bei Domkapitel und Stadt, auch wenn sie es kaum noch nutzten.
Es ist unklar wo die Doppeltaler, Eineinhalbtaler und Taler aus dem Jahr 1663 gemünzt worden sind, denn zu dieser Zeit war die Münzstätte in Halberstadt stillgelegt. Sie könnten aber als Erinnerungsmünzen an das 300. Jubiläum der Übernahme des Münzprivilegs durch Stadt und Domkapitel höchstwahrscheinlich mit der Erlaubnis des Landesherrn entstanden sein. Mehrere Varianten der Taler sind bekannt. Diese zwei Abschläge zeigen auf der Vorderseite das behelmte Stadtwappen mit gegittertem 2. Feld im verzierten ovalen Schild und einem mit zwei Fähnchen besteckten Hut. Der stehende heilige Stephanus leicht nach links gewandt mit Buch mit drei Steinen und Palmzweig ist auf dem Abschlag der Rückseite dargestellt. (C. Heinevetter)
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