Staatlich geprüfter Kinderpfleger ist in Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein Ausbildungsberuf in der familienergänzenden Säuglings- und Kinderpflege, der von seinen Kompetenzen her ...
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unterhalb insbesondere des Erziehers angesiedelt ist und der mit den in anderen Bundesländern gebräuchlichen Berufsbezeichnungen Sozialassistent oder Sozialhelfer vergleichbar ist. Kinderpfleger arbeiten mit Kindern vom Säuglingsalter bis zum Ende der Grundschulzeit, also bis zum Alter von etwa zehn Jahren. Die ISCED-Klassifikation ist 3B; der Kinderpfleger zählt nicht zu den reglementierten Berufen.