"Das Gewerbe des Kaufmanns besteht im Handel mit Waren. Die Tätigkeiten des Kaufens und Verkaufens (sowie ein bloßes Mitwirken an diesen) liegen den kaufmännischen Berufen zugrunde.
Die ...
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Berufsbezeichnung für Frauen lautet Kauffrau. Historisch gesehen bezeichnet der Begriff Kauffrau eine Handel treibende Frau oder auch die Frau eines Kauf- oder Handelsherrn. Üblich sind die Abkürzungen Kfm. und Kffr. Der Plural ist Kaufleute." - (de.wikipedia.org 15.07.2021)