Der Rechtsbegriff der Judikative (lateinisch iudicare ‚Recht sprechen‘; auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet die „richterliche Gewalt“ im Staat, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung in Legislative (Parlament ...
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als gesetzgebende Gewalt), Exekutive (Regierung und Verwaltung als vollziehende Gewalt) und rechtsprechende Gewalt.