"Als Bergbeamte bezeichnet man alle beim Bergbau angestellten Beamten. Im engeren Sinn sind Bergbeamte die vom Staat bestellten Beamten. Sie können entweder als Mitglieder einer Bergbehörde ...
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oder eines Bergamts tätig sein oder selbst eine Bergbehörde bilden. Bergbeamte sind mit der Ausübung der Rechte und Pflichten, die dem Staat bezüglich des Bergbaues auf alle unter das Berggesetz fallenden Mineralien zukommen, vertraut." - (de.wikipedia.org 26.01.2022)