Ab 1513 war Albrecht V., Markgraf von Brandenburg (1513-1545), Administrator und somit Landesherr des Bistums Halberstadt. Am Beginn seiner Regierungszeit waren im Hochstift Halberstadt viele auswärtige Münzen im Umlauf und keine eigene Landesmünze des Bistums war ausreichend vorhanden. Das Münzrecht lag aber offiziell weiter bei der Stadt und dem Domkapitel. Um den Missstand der fehlenden eigenen Münze zu beheben, unternahmen alle Parteien verschiedene Maßnahmen (u. a. Verordnungen über die Ungültigkeit von ausländischen Münzen), aber letztlich scheint nur der Administrator in der Lage gewesen zu sein, das Halberstädter Bistum mit ausreichender und guter Münze nach Sächsischem Fuß zu versorgen. Die Münzen Albrechts von Brandenburg ähneln sich in ihrer Erscheinung bei allen Talern und Talerteilstücken sehr. Dieser Taler zeigt auf der Vorderseite ein vierfeldiges Wappen (Brandenburg, Pommern, Nürnberg, Zollern) mit drei Mittelschilden (Mainz, Halberstadt, Magdeburg) und darüber den Kardinalshut mit Troddeln, Schwert und Krummstab. Auf der Rückseite ist der heilige Stephanus in Ganzfigur, halblinks gedreht, mit Palmzweig in der Linken und drei Steinen in der vom Gewand verhüllten Rechten abgebildet. Die Jahreszahl steht geteilt zu beiden Seiten des Heiligen. Ab 1536 findet sich ein kleiner Turm als Zeichen für den Münzmeister Hans Tornau auf den Talern. (C. Heinevetter)