Inhalt:
Das vorliegende Edikt vom 18. August 1718 erlaubt es den Gastwirten, am Tag der Sabbatsfeier nach Beendigung des Gottesdienstes, Wein und Bier auszuschenken. Dazu ist es den Wirten gestattet Spielleute zu halten. Die Besucher der Wirtshäuser dürfen indes auch diejenigen Spiele spielen, welche nicht verboten sind. (Spiele ohne hohe Geldeinsätze)
Allerlei Exzesse und andere unzulässige Dinge bleiben strengstens verboten und werden geahndet.