Papier im Hochformat, einseitig bedruckt. Text zum Teil vorgedruckt sowie mit Schreibmaschine erstellt. Inhalt: Anschreiben des Bürgermeisters an Karl Duldhardt mit dem Hinweis der Übergabe des Informationsschreibens zur dreimaligen Meldepflicht pro Tag. Karl Duldhardt soll sich persönlich bei dem Polizeihauptwachtmeister Herrmann melden. Zusätzlich wird der Hinweis gegeben, wo Karl Duldhardt sich in Abwesenheit des Polizeihauptwachtmeisters Herrmann zu melden hat. Der Beginn der Meldepflicht wird auf den 11. Dezember 1933, 9.30 Uhr festgelegt. Unten rechts handschriftliche Unterschrift mit blauem Buntstift durch den Bürgermeister Hermann Müller. Darunter mit Bleistift Zustellungsnachweis durch den Polizeihauptwachtmeister Herrmann.
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